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Bürgerlicher Zuzug zu den älteren, titulierten Familien („Neuer Adel“)
ist vom deutschen Gesetzgeber ermöglicht und erwünscht

Das Bedürfnis der demokratischen Gesellschaft, die staatsbürgerliche Existenz zu vereinheitlichen und damit der nächsten Generation mehr Chancengleichheit einzuräumen, macht es wünschenswert, die Exklusivität der teils noch sehr vermögenden sogenannten Adelsfamilien auf die real existierenden Verhältnisse hin aufzulösen. Hierzu bedient sich der deutsche Gesetzgeber des Erbrechts, das die Fortexistenz großer Vermögen auf lange Sicht verhindert. Er bedient sich auch des Namensrechts. Nachnamen werden durch Entgrenzung erhöht verfügbar und gleichwertig. Im Familienrecht ist die Adoption Erwachsener vorgesehen, die im internationalen Vergleich eine Besonderheit ist.

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Da die Namen historisch bekannterer Familien frühere Adelstitel enthalten, entsteht – auch aus der Sicht der Verteidiger von Dynastie und Feudalismus wie des „Adelsvereins“ – durch Namensweitergabe und Kindesannahme der sogenannte Neue Adel. Seine Erzeugung ist, wenn sie Hochleistung konzediert, durchaus kein Widerspruch zum politisch gewünschten Konformismus, denn der Staat selbst fördert die Exzellenz und zeichnet sie mit Orden aus.

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Heute gilt: Alle sollen nicht nur gleich sein, sondern sie sind es auch. Familie ist nicht mehr exklusiv an die Ehe von Mann und Frau gebunden. Ganz gleich, ob man dies aus guten Gründen begrüßt oder aus guten Gründen ablehnt – dies ist die Wirklichkeit der bundesdeutschen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts.

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Unter allen Möglichkeiten, Familie zu bilden, ist die Adoption das älteste und vergleichsweise konservative Mittel. Das Interesse des Staates ist, die Familie und den Einzelnen zu stärken. Die Adoption ist die rechtliche Gleichstellung einer Person, die „an Kindes Statt angenommen“ ist. Diese ist mit den eigenen Kindern der Adoptivfamilie rechtlich völlig gleichgestellt. Ein adoptiertes Kind ist kein „nicht wirklich richtiges“ Familienmitglied, sondern so wirkliches Kind, daß sogar seine Geburtsurkunde geändert wird. Ein adoptierter Prinz von Sachsen ist ein vollberechtigter Angehöriger des ehemals hochadeligen Hauses. Dr. Donatus Prinz von Hohenzollern-Emden hat dies an seinem eigenen Beispiel in einem Interview dargestellt (Klick hier).

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​​In der Geburtsurkunde erscheint der adoptierende Prinz als Vater und die adoptierende Prinzessin als Mutter. Es gibt keine „andere“ oder „eigentliche“ oder „frühere“ Geburtsurkunde. Der adoptierte Sohn oder die adoptierte Tochter hat nur diese eine Geburtsurkunde, die auf Stand gebracht wird. Sie ist das staatliche Rechtsdokument, das auf Wunsch der Adoptiveltern seine Geburt („an Kindes Statt“) und seine Herkunft nachträglich verbindlich und rechtsgültig feststellt. Die adoptierte Person hat nicht zwei Namen, auch wenn sie früher anders hieß. Sie hat keinen anderen, keinen geheimen „eigentlichen“ Namen, der zu entdecken wäre. Anders als bei verheirateten Frauen der Mädchenname ist die an Kindes Statt angenommene Person nur noch im Besitz des neuen Namens.

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Folglich sind Adoptionen im „Adel“ kein „Schlupfloch“, wie immer wieder behauptet und gern unüberlegt nachgesprochen wird. Sie sind durch Gesetze geregelt und vom Gesetzgeber als Stärkung der Familie und des Staates ausdrücklich erwünscht, der damit zusätzliche Personen in soziale Verantwortung einbindet.

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​Die Gesetze geben einer engen persönlichen Beziehung, die einem Kind-Eltern-Verhältnis auch zwischen Erwachsenen entspricht, eine rechtlich stabile Grundlage. Das Adoptionsrecht ist folglich dazu da, in Anspruch genommen zu werden und nicht, damit Einzelne sich etwas Unrechtes erschleichen können. ​Wäre eine rechtliche oder gesellschaftspolitische systematische Lücke entstanden, hätte der Gesetzgeber diese in 100 Jahren geschlossen. Ja, er hätte höhere Hürden für eine Adelsadoption errichten und die Namensträger durch eine Regelung von vornherein privilegieren können. Das ist aber nicht geschehen, weil die Revolution von 1918/1919 sich gerade gegen die Privilegierung des sog. historischen Adels gerichtet hat.

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​Damit entpuppt sich die Behauptung, eine Adelsadoption sei ein „Schlupfloch“ als Popanz der Verteidiger der alten Herrschaftskaste, die sich das Privilegienunwesen des Feudalismus zurückerträumen und wohl dazuträumen, daß sie selber dazu gehören. Der in die untergegangene Welt des 19. Jahrhunderts eingesponnene sogenannte Adelsverein praktiziert bis heute „Nichtbeanstandungsverfahren“ neuer adliger Namensträger, denen die Familienzugehörigkeit bestritten wird. Man kann sich leicht vorstellen, warum: Es geht um die Reinerhaltung ehemaliger Dynastien, die benötigt werden, wenn es, so ist wohl die Rechnung, wieder zum Umsturz und zur Einrichtung einer Monarchie in Deutschland kommen wird. Ansonsten wäre die „Nichtbeanstandung“ ohne Sinn, deren Verweigerung eine verklausulierte Beanstandung einer gesetzlich korrekten Familienzugehörigkeit und damit eine rechtswidrige und auch unsittliche Praxis ist, die dem Zerfallsprozeß des „dynastischen Adels“ zuzuordnen ist.

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​Geflissentlich übersehen wird auch die Tatsache, daß bislang kein geborener Prinz und keine geborene Prinzessin zur Adoption seines Adoptivkindes gezwungen worden ist. Die Unterschrift, die das gelebte, wertvolle Verhältnis bestätigt, wurde und wird aus eigener freier Entscheidung getroffen. Wenn eine Prinzessin sich zum Beispiel für die Annahme einer Tochter entschieden hat, verdient dieser Akt doch wohl grundsätzlichen Respekt. Sollten wir nicht sogar, wenn wir uns nicht zu Schranzen der verschwundenen Höfe machen wollen, bewundernd auf die Prinzessin schauen, die innerhalb ihres Umfeldes einen Gang wagt, der auch sonst ein Wagnis und ein biographisches Ereignis von höchster Relevanz ist? Sollten wir es nicht – wie bei Adoptionen in untitulierten, bürgerlichen Familien auch – feiern, wenn die Familie stärker und ihr vielleicht sogar eine Person von Format und Verdienst zugeführt wird?

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​Halten wir also fest: Die adoptierte Person ist den biologischen Kindern der adoptierenden Familie gleichgestellt – es gibt rechtlich keinen Unterschied zwischen ihnen. Adoptierte Angehörige sind, anders als die Verteidiger der Monarchie und des Feudalwesens immer noch verlautbaren, vollberechtigte und vollwertige Familienmitglieder, die Respekt verdienen, solange sie sich nichts zu Schulden kommen lassen. Die deutschen Medien überdenken derzeit ihre eigene Rolle in diesem Spiel, denn die Idee des „edelgeborenen Adels“ funktioniert nur, solange sie ihn durch Verteidigung gegen den bürgerlichen Zuzug anpreisen, der jedoch gesellschaftlich richtig und gewollt ist.

Die Familiengeschichte wird von Mitgliedern der Hohenzollern-Emden-Linie fortgeschrieben:
 
Ein Poloturnier des Maharajas von Jaipur
 
für den Neuen Adel im Haus Hohenzollern
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