Bürgerlicher Zuzug zu den älteren, titulierten Familien („Neuer Adel“)
ist vom deutschen Gesetzgeber ermöglicht und erwünscht
Wie das Erbrecht die Fortexistenz großer Vermögen verhindert, ist auch die Entgrenzung des Namensrechts eine Nivellierung exklusiver alter Namen. Dies entspricht dem Bedürfnis von Staat und Gesellschaft nach Gleichheit.
Da die Namen historisch bekannterer Familien frühere Adelstitel enthalten, entsteht – auch aus der Sicht der Verteidiger von Dynastie und Feudalismus wie des „Adelsvereins“ – durch Namensweitergabe und Annahme an Kindes Statt der sogenannte Neue Adel. Seine Erzeugung ist, wenn sie Hochleistung konzediert, durchaus kein Widerspruch zum politisch gewünschten Konformismus, denn der Staat selbst fördert die Exzellenz und zeichnet sie mit Orden aus.
Zu den Möglichkeiten Familie zu bilden, zählt die Adoption, die in der Geschichte als die Auswahl der Besten verstanden wurde. Die Adoption ist die rechtliche Gleichstellung einer Person mit den eigenen Kindern der Adoptivfamilie. Ein adoptiertes Kind ist kein „nicht wirklich richtiges“ Familienmitglied, sondern so wirkliches Kind, daß sogar seine Geburtsurkunde geändert wird und die Adoptiveltern als Eltern erscheinen. Ein adoptierter Prinz von Sachsen ist ein vollberechtigter Angehöriger des ehemals hochadeligen Hauses. Dr. Donatus Prinz von Hohenzollern-Emden hat dies an seinem eigenen Beispiel in einem Interview dargestellt (Klick hier).
Es gibt keine „andere“ oder „eigentliche“ oder „frühere“ Geburtsurkunde. Der adoptierte Sohn oder die adoptierte Tochter hat nur diese eine Geburtsurkunde, die auf Wunsch der Adoptiveltern seine Geburt („an Kindes Statt“) und seine Herkunft nachträglich verbindlich und rechtsgültig feststellt. Die adoptierte Person hat nicht zwei Namen, auch wenn sie früher anders hieß. Sie hat keinen anderen, keinen geheimen „eigentlichen“ Namen, der zu entdecken wäre. Anders als bei verheirateten Frauen der Mädchenname ist die an Kindes Statt angenommene Person nur noch im Besitz des neuen Namens.
Folglich sind Adoptionen im „Adel“ kein „Schlupfloch“, wie immer wieder behauptet und gern unüberlegt nachgesprochen wird. Sie sind durch Gesetze geregelt und vom Gesetzgeber als Stärkung der Familie und des Staates ausdrücklich erwünscht, der damit von außen kommende Personen in soziale Verantwortung einbindet.
Die Gesetze geben einer engen persönlichen Beziehung, die einem Kind-Eltern-Verhältnis auch zwischen Erwachsenen entspricht, eine rechtlich stabile Grundlage. Das Adoptionsrecht ist folglich dazu da, in Anspruch genommen zu werden und nicht, damit Einzelne sich etwas Unrechtes erschleichen können. Wäre eine rechtliche oder gesellschaftspolitische systematische Lücke entstanden, hätte der Gesetzgeber diese in 100 Jahren geschlossen. Ja, er hätte höhere Hürden für eine Adelsadoption errichten und die Namensträger durch eine Regelung von vornherein privilegieren können. Das ist aber nicht geschehen, weil die Revolution von 1918/1919 sich gerade gegen die Privilegierung des sog. historischen Adels gerichtet hat. Wer Adoptionen im früheren Adel skeptisch betrachtet, steht damit nicht auf Seiten der demokratischen Gesellschaftsverfassung.
Der sogenannte Adelsverein praktiziert bis heute „Nichtbeanstandungsverfahren“ neuer adliger Namensträger, denen die Familienzugehörigkeit mit dem Adelsrecht des 19. Jahrhunderts bestritten wird. Man kann sich leicht vorstellen, warum: Es geht um die Reinerhaltung ehemaliger Dynastien, die benötigt werden, wenn es wieder zum Umsturz und zur Einrichtung einer Monarchie in Deutschland kommen wird. Ansonsten wäre die „Nichtbeanstandung“ ohne Sinn, deren Verweigerung eine verklausulierte Beanstandung einer gesetzlich korrekten Familienzugehörigkeit und damit eine rechtswidrige und unsittliche Praxis ist.
Doch es regt sich auch ehrenwerter Widerstand. Dorothee Gräfin von Walderdorff fragte kürzlich Philipp von Sahr-Schönberg, der seinem Familienverband vorsitzt: „Und wie definieren Sie Familie?“ Dieser antwortete: „Wir beschränken Familie nicht auf Blutsverwandtschaften. Für uns zählt vor allem die Zugehörigkeit. Wer sich einbringt, gehört dazu. Ich sehe meine Aufgabe nicht darin, alte Traditionen zu verwalten, sondern sie für die Jugend lebendig zu gestalten“ (Adelsblatt 65.2026.1.28)
Gemeinhin wird auch die Tatsache nicht gewürdigt, daß bislang kein geborener Prinz und keine geborene Prinzessin zur Adoption seines Adoptivkindes gezwungen worden ist. Wenn eine Prinzessin sich zum Beispiel für die Annahme einer Tochter entschieden hat, verdient dieser Akt doch wohl grundsätzlichen Respekt. Sollten wir nicht sogar, wenn wir uns nicht zu Schranzen der verschwundenen Höfe machen wollen, bewundernd auf die Prinzessin schauen, die innerhalb ihres Umfeldes einen Gang wagt, der auch sonst ein persönliches Wagnis und ein biographisches Ereignis von höchster Relevanz ist? Sollten wir es nicht – wie bei Adoptionen in untitulierten, bürgerlichen Familien auch – feiern, wenn die Familie stärker und ihr womöglich sogar eine Person von Format und Verdienst zugeführt wird?
Auch wenn es Fälle des Titelkaufs gibt, kann, was in gewöhnlichen Familien richtig ist, in Familien mit tituliertem Nachnamen nicht prinzipiell falsch sein: Unterstützt ein Adoptivkind seine Adoptiveltern, ist dies in jedem Fall im Sinn des Gesetzgebers und zum Vorteil der Gesellschaft. Beruht die Annahme an Kindes Statt auf einer authentischen, gelebten Beziehung, sind auch größere Zuwendungen selbstverständlich ehrenwert.
Die deutschen Medien überdenken derzeit ihre eigene Rolle im Spiel des „edelgeborenen Adels“. Es funktioniert nämlich nur, solange sie dem in der Regel kaum etwas leistenden Geburtsadel durch Abwertung des bürgerlichen Zuzugs indirekt Verehrung bezeugen und die monarchischen Relikte anpreisen, die noch in die demokratische Wirklichkeit hineinragen.
Die Familiengeschichte wird von Mitgliedern der Hohenzollern-Emden-Linie fortgeschrieben:
Ein Poloturnier des Maharajas von Jaipur
für den Neuen Adel im Haus Hohenzollern


